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Gleichstellung Eheschließung / Eintragung Lebenspartnerschaft (26.01.2010, TOP 8)

Zusammenfassung

Ziel des Antrags ist es, die Eintragung der Lebenspartnerschaft und der Eheschließung gleichzustellen, unter anderem durch:

Eintragung beim Standesamt, Eintragung in den gleichen Räumlichkeiten und für die gleichen Gebühren.

Unsere Stellungnahme

  1. GFK begrüßt die freiheitliche Grundordnung unseres Staates, die es jedem Bürger gestattet, seine sexuelle Orientierung zu leben. Es ist hier nicht unsere Aufgabe zu beurteilen, ob deshalb alle sexuellen Partnerschaften gut zu heißen sind.
  2. Einer der Grundwerte von GFK sind Ehe und Familie. Die Familie ist als Fundament jeder funktionierenden Gesellschaft zu betonen und ihr ist Vorrang zu geben. Familie heißt für uns das Zusammenleben von Vater, Mutter und Kindern. Keine andere Form des Zusammenlebens kann Kindern in ihrem Grundvertrauen ins Leben und in das soziale Miteinander eine solidere Basis geben als die Familie.
  3. Für uns ist jeder Mensch gleichwertig. Das heißt aber nicht, dass alles gleich sein muss. Gleichmacherei lehnen wir ab. Es gibt Unterschiede im Leben und das ist gut so. Wir diskriminieren Homosexuelle nicht, aber sie müssen eingestehen, dass eine Ehe und eine Lebenspartnerschaft zwei verschiedene Dinge sind, und deshalb auch nicht gleichbehandelt werden müssen
  4. Das Anliegen von vielen Schwulen- und Lesbenverbänden ist darüber hinaus nicht die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehe. Stattdessen wird die Ehe als spießiges Überbleibsel des Bürgertums abgelehnt.

Fazit: Wir lehnen diesen Antrag ab.