Gebührenbefreiung für „Tafeln“ 23.03.10

5. März 2010

Ist es möglich, den „Tafel“-Läden die Abfallgebühren zu erlassen und diese Einrichtungen dadurch finanziell zu entlasten?

Sachverhalt / Begründung:

Die drei „Tafeln“ im Stadtgebiet Karlsruhe helfen Menschen in finanzieller Not. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Tafeln“ unterstützen durch ihre Arbeit sehr viele Menschen. Zur Durlacher Tafel kommen beispielsweise pro Woche 280 Personen zur Lebensmittelausgabe, was einem versorgten Personenkreis von etwa 650 Menschen entspricht.

Hauptsächlich werden in den „Tafeln“ Lebensmittel ausgegeben, die gespendet wurden, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits erreicht ist. Diese können nicht lange gelagert werden, manche sind auch bereits beim Empfang verdorben. Dadurch entsteht relativ viel Abfall und somit auch sehr hohe Abfallgebühren. Die drei Karlsruher Tafeln rechnen im Jahr 2010 mit zusammen etwa 6000 bis 7000 Euro Abfallgebühren.

Um die „Tafeln“ finanziell zu entlasten und das Engagement der Mitarbeiter zu würdigen, wäre es deshalb wünschenswert, die „Tafeln“ von den Abfallgebühren zu befreien.

Unterzeichnet von:

Friedemann Kalmbach

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 27.04.2010

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